Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken – mit der UN-Behindertenrechtskonvention
Noch immer wird behinderten Menschen in Deutschland in vielen Bereichen das Leben zusätzlich erschwert. Am 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen in Kraft getreten. Hier geht es nicht mehr nur um das „Ob“, sondern um das „Wie“ der Rechte von behinderten Menschen. Die Konvention orientiert sich an den Menschenrechten, geht jedoch darüber hinaus und formuliert Leitlinien, die eine volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen sollen. Außerdem soll sie weiter dazu beitragen, dass durch Bewusstseinsbildung Benachteiligungen aktiv beseitigt werden.
Dennoch schenkt die schwarz-gelbe Bundesregierung der UN-Konvention wenig Beachtung und ist dabei einen eigenen nationalen Aktionsplan zu entwickeln. Wir Grünen werden deshalb den Inhalt, Umfang, Prozess und die zeitliche Perspektive des Aktionsplanes genau beobachten. Aus diesem Grund haben wir auch einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung auffordern, alle notwendigen Schritte für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten.
Unsere Gesellschaft braucht einen neuen Behinderungsbegriff, der an der Teilhabe orientiert ist und die Wechselwirkung individueller Beeinträchtigungen mit den Barrieren der Umwelt betrachtet. Damit wollen wir den alten, eher medizinisch ausgerichteten, Begriff ablösen. Das Bewusstsein für Integration und Akzeptanz fängt schon früh an: wir wollen ein inklusives Schulsystem, das Chancen von Jugendlichen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessert. Hier gibt es aber noch viel zu tun, wie der verstärkte und dauerhafte Einsatz individueller Unterstützungsmaßnahmen für behinderte Menschen und Arbeitgeber.
Ein selbstbestimmtes Leben ist nur möglich, wenn bestehende Einschränkungen so weit wie möglich abgeschafft werden. Denn nur so können Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft teilhaben. Dazu brauchen wir strengere Vorgaben bei Bauten und Anlagen – auch bei bereits bestehenden. Wir wollen, dass die individuellen Wohnwünsche ebenso berücksichtigt werden und fordern ein Teilhabeleistungsgesetz, das Menschen mit Unterstützungsbedarf die benötigten Leistungen zur Verfügung stellt, ohne dass sie und ihre Lebenspartner schon bei mittlerem Verdienst nahezu ihr komplettes Vermögen und große Teile ihres Einkommen dafür einsetzen müssen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht ein neues, erweitertes Verständnis von Behinderung vor. Der alte Wahlspruch der Behindertenbewegung: “Man ist nicht behindert, man wird behindert” prägt auch den Geist dieser Konvention. Ein solches Verständnis von Behinderung stellt ungleich stärker als bisher den Abbau der Barrieren, Ausbau der Instrumente zur Ermöglichung von Teilhabe und Befähigung – kurzum: das Ziel der Inklusion – in den Mittelpunkt.

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